Zwei Feldgruppen ohne Rechtsanker — und warum sie kein MUSS führen dürfen
Sechs von 29 Feldern stehen auf AUSLEGUNG DES BETREIBERS, weil ihre Feldgruppen keinen Rechtsanker führen. Beide Gruppen hängen am delegierten Rechtsakt nach Art. 75 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/3110, der bis August 2026 nicht ergangen ist.