BauPVO und Ökodesign-Verordnung: Vorrangregel, Anwendungsbereich und der Sonderfall Zement
Artikel 12 Absatz 2 der BauPVO ist eine Kollisionsregel, keine Bereichsausnahme – Bauprodukte bleiben im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2024/1781. Der Beitrag ordnet die Arbeitsteilung produktgruppenweise und erläutert den Rückfallmechanismus