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baupvo.io
baupvo.io-Datenmodell 1.4.0
Dokumentstatus Veröffentlicht
Modellversion baupvo.io-Datenmodell 1.4.0
Stand 2026-07-15
Letzte Änderung 2026-07-15

baupvo.io ist keine notifizierte Stelle und kein Normungsgremium. Das hier veröffentlichte Datenmodell ist die Lesart des Betreibers, kein amtliches Schema. Verbindlich ist allein der Verordnungstext.

Was der Prüfer prüft — und warum sein Ergebnis nicht „konform” heißt

Der Prüfer vergleicht einen Datensatz mit dem baupvo.io-Datenmodell 1.4.0 — Lesart des Betreibers, kein amtliches Schema. Er urteilt nicht über Konformität, und sein Ergebnistext sagt das auch. Diese Meldung beschreibt, welche Regeln er kennt und welche Grenze er nicht überschreitet.

Drei Regelklassen

  • Besetzung. Ist ein im Modell als PFLICHT geführtes Feld im Datensatz besetzt?
  • Kardinalität. Passt die Anzahl der Werte zur Angabe 0..1, 1..1, 0..n oder 1..n?
  • Fassung. Führt der Datensatz Felder, die mit der gewählten Fassung entfallen sind?

Geprüft wird ausschließlich im Browser. Das Modell wird als JSON mit der Seite ausgeliefert, nicht per Netzwerkabruf geholt — die Zusage, dass keine Daten übertragen werden, wäre sonst nur halb wahr.

Der Ergebnistext

keine Abweichung vom baupvo.io-Modell (Lesart des Betreibers, kein Konformitätsurteil)

Das Gegenstück lautet Abweichung vom baupvo.io-Modell. Das Wort konform kommt in keinem der beiden Sätze vor, und das ist keine Vorsicht, sondern Genauigkeit: Ein Urteil über Konformität setzt eine Rechtsgrundlage voraus, gegen die geprüft wird. Sechs der 29 Felder dieses Modells haben gar keine — sie stehen auf AUSLEGUNG DES BETREIBERS.

Was ein Befund enthält

Beispielhafte Befunde. Sie zeigen die Form, nicht das Ergebnis eines tatsächlichen Prüflaufs.
Feldpfad Regel Schweregrad
dop.systemAVCP Kardinalität 1..n, im Datensatz kein Wert ABWEICHUNG
dop.declaredPerformance[].thresholdLevel mit Fassung 1.4.0 entfallen, im Datensatz besetzt ENTFALLEN
pass.registry.endpoint Schema abweichend von https AUSLEGUNG DES BETREIBERS

Jeder Befund verweist auf die Zeile der Feldtabelle, aus der seine Regel stammt. Der dritte Befund ist der wichtigste der drei: Er meldet eine Abweichung von einer Festlegung, die keine Norm ist. Ein Prüfwerkzeug, das diesen Unterschied nicht sichtbar macht, verwandelt die Lesart seines Betreibers in eine Anforderung.

Was der Prüfer nicht tut

  • Er bewertet keine Leistungswerte. Ob A2-s1,d0 für einen Verwendungszweck ausreicht, ist keine Datenfrage.
  • Er prüft keine harmonisierte technische Spezifikation. dop.harmonisedSpecification wird auf Besetzung geprüft, nicht auf Existenz oder Ausgabestand der genannten Norm.
  • Er kennt keine Produktfamilien und damit auch nicht, ob für ein Produkt überhaupt schon Pflichten gelten. Dazu siehe die Meldung zur Spalte Pflicht ab.
  • Er übermittelt nichts. Auch nicht anonymisiert, auch nicht zur Verbesserung des Modells.

Belegstatus

  • Die Prüfregeln bilden das Modell dieses Betreibers ab, nicht die Verordnung (EU) 2024/3110. Ein Datensatz ohne Befund ist kein rechtskonformer Datensatz.
  • 23 der 29 Felder gehören zu Feldgruppen mit besetztem Rechtsanker, sechs nicht. Für die sechs ist jede Regel eine Festlegung ohne Fundstelle.
  • Die Regel pass.registry.endpoint müsse mit https beginnen, ist ausdrücklich eine Festlegung dieses Modells; eine Rechtsgrundlage dafür ist dem Betreiber nicht bekannt.
  • Vor Weiterverwendung zu prüfen: ob die geladene Schemadatei die im Fuß angegebene Prüfsumme trägt.