carrier.*: was am Datenträger aus einer Norm stammt und was Festlegung dieses Modells ist
Die Feldgruppe carrier.* beschreibt den Datenträger auf dem Produkt oder seiner Verpackung. Alle vier Felder stehen auf AUSLEGUNG DES BETREIBERS. Diese Meldung trennt, was in ihnen Festlegung dieses Modells ist und was aus einer Norm stammt — und benennt, was eine Zahl in diesen Feldern heute nicht ist.
Die vier Felder
| Feldpfad | Typ | Wertebereich | Kardinalität |
|---|---|---|---|
| carrier.type | string, Werteliste | qr · datamatrix · nfc · rfid-uhf | 1..1 |
| carrier.moduleSize | number, Millimeter | Dezimalzahl, Untergrenze 0,50 | 0..1 |
| carrier.quietZone | number, Modulbreiten | ganze Zahl | 0..1 |
| carrier.durability | string, Werteliste | transport · einbau · nutzungsdauer | 0..1 |
Woher die Werte stammen
Die Trennung ist für ein Feldmapping die eigentliche Information:
- Aus der Symbologie: die Ruhezone. Für Data Matrix beträgt sie mindestens eine Modulbreite, für QR mindestens vier. Das folgt aus der jeweiligen Symbologiespezifikation, nicht aus der Bauproduktenverordnung.
- Festlegung dieses Modells: die Untergrenze von 0,50 mm für die Modulgröße. Sie ist mit Baustellenbedingungen begründet — nicht mit einer Fundstelle. Der Beispielwert 0,63 mm ist ein Beispiel, keine Empfehlung.
- Festlegung dieses Modells: beide Wertelisten. Weder die Trägerarten noch die drei Beständigkeitsklassen entstammen einem Rechtsakt zur Verordnung (EU) 2024/3110.
Was heute nicht feststeht
Die Syntax des Datenträgers für Bauprodukte hängt am delegierten Rechtsakt nach Art. 75 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/3110. Dieser Rechtsakt ist bis zum 4. August 2026 nicht ergangen; die Kommission hat den Normungsprozess für Datenträger und Interoperabilität erst „initiiert”. Modulgröße, Ruhezone und Beständigkeitsklasse eines Bauprodukt-Datenträgers sind unionsrechtlich offen.
Daraus folgt eine schlichte Konsequenz für die Datenhaltung: Die Felder anlegen, die Werte offen lassen. Ein gefülltes carrier.moduleSize ist heute eine Herstellerentscheidung, kein Nachweis. Wer die Zahl später als Nachweis führt, führt eine Auslegung als Vorschrift.
Der Unterschied zur Nachbargruppe
Die Gruppe upi.* im selben Kapitel trägt einen Rechtsanker und führt PFLICHT-Felder. Der eindeutige Produktidentifikator ist also anders belegt als sein Träger — die Kennung steht, das Medium nicht. Das ist die Trennlinie, an der sich in diesem Modell entscheidet, welches Feld MUSS führen darf.
Wie eine Kennung in ihre Segmente zerfällt und wie ein Träger maßstäblich aussieht, zeigt die Seite Identifikator und Datenträger.
Belegstatus
- Die Feldgruppe carrier.* trägt keinen Rechtsanker. Sämtliche Angaben dieser Gruppe sind Festlegungen des Betreibers und begründen keine Pflicht.
- Die Ruhezonenangaben (mindestens 1 Modulbreite bei Data Matrix, mindestens 4 bei QR) folgen aus den Symbologiespezifikationen. Nicht verifiziert: der Ausgabestand der jeweils maßgeblichen Norm; er ist in diesem Modell nicht hinterlegt und sollte vor Weiterverwendung ergänzt werden.
- Nicht verifiziert: welche Datenträgersyntax für Bauprodukte gelten wird. Sie steht unter dem Vorbehalt des delegierten Rechtsakts nach Art. 75 Abs. 1, der nicht ergangen ist.
- Die Untergrenze 0,50 mm ist eine Festlegung ohne Fundstelle und ohne Prüfnachweis unter Baustellenbedingungen.
- Beobachtung aus der Landschaftsanalyse des Betreibers, hier als Einordnung und nicht als Beleg: Zu Beschichtungen existiert eine einzige operative Quelle mit Stand Juni 2014; zum Verhältnis von Produktpass und Building Information Modelling wurde keine Quelle gefunden.